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Auszahlungen zusätzlicher Mittel an Mitgliedstaaten, die ein REPowerEU-Kapitel in ihre Aufbau- und Resilienzplan aufnehmen, sollten entsprechend den Vorschriften der Fazilität bis Ende 2026 erfolgen.
Dem Aufbau- und Resilienzplan, der ein REPowerEU-Kapitel enthält, kann ein Vorfinanzierungsantrag beigefügt werden. Vorbehaltlich der Annahme des in Artikel 20…
Aufbau- und Resilienzpläne, die der Kommission nach dem 1. März 2023 vorgelegt werden, und der den Einsatz zusätzlicher Mittel nach den Artikeln 14, 21a oder…
Um sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung vorgezogen wird, um besser auf die derzeitige Energiekrise reagieren zu können, sollte es möglich sein,…
Diese außerordentliche Reaktion sollte zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise dienen und deren Wiederauftreten verhindern. Daher sollte die Unterstützung…
hinsichtlich der zweiten Vorfinanzierungszahlung innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses des Rates zur Billigung der Bewertung…
Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, die REPowerEU-Kapitel so bald wie möglich und vorzugsweise bis zum zwei Monaten nach Inkrafttreten dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.