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Bei der Ausarbeitung der Aufbau- und Resilienzpläne sowie der REPowerEU-Kapitel sollten die Mitgliedstaaten ihre wirtschaftspolitischen Strategien in einer Weise koordinieren, die auf das Erreichen der in Artikel 174 des Vertrags festgelegten Ziele für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt ausgelegt ist, und dabei auf eine Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und des Rückstands der am stärksten benachteiligten Gebiete abzielen, wobei besonderes Augenmerk auf abgelegene Gebiete, Gebiete in Randlage, isolierte Gebiete und Inseln zu richten ist, die bereits mit zusätzlichen Einschränkungen konfrontiert sind.
Das REPowerEU Kapitel muss ferner eine Erläuterung enthalten, inwiefern die Maßnahmen jenes Kapitels — unter Berücksichtigung der in dem bereits erlassenen…
Um die Komplementarität, Einheitlichkeit und Kohärenz der Strategien und Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten zur Förderung der Unabhängigkeit,…
Der Aufbau- und Resilienzplan, einschließlich der REPowerEU-Kapitel, sollte dazu beitragen, alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen, die in den…
Ein Mitgliedstaat sollte sein REPowerEU-Kapitel in Form eines Addendums zu seinen Aufbau- und Resilienzplänen einreichen. Ein REPowerEU-Kapitel sollte eine…
Gemäß Artikel 175 AEUV haben die Mitgliedstaaten unter anderem ihre Wirtschaftspolitik so zu koordinieren, dass die in Artikel 174 verankerten Ziele des…
Gemäß Artikel 174 AEUV entwickelt und verfolgt die Union weiterhin eine Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.