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„ANHANG XXII Einrichtungen zur fahrzeuginternen Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs 1. EINFÜHRUNG In diesem Anhang sind die Begriffsbestimmungen und Anforderungen festgelegt, die für die Einrichtungen zur fahrzeuginternen Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs gelten. 2. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN Die allgemeinen Anforderungen für OBFCM-Einrichtungen entsprechen denen des Absatzes 6.3.9 der UN-Regelung Nr. 154. 3. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN Die technischen Anforderungen für OBFCM-Einrichtungen entsprechen denen der Anlage 5 zu UN-Regelung Nr. 154.“
„On-Board-Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff- und/oder Stromverbrauch“ oder „OBFCM-Einrichtung“ (OBFCM: On-Board Fuel and Energy Consumption Monitoring)…
OBFCM-Einrichtungen zur Überwachung des Kraftstoff- und Stromverbrauchs von Fahrzeugen unter Realbedingungen und anderer relevanter Parameter, die zur…
Folgender Artikel 4a wird eingefügt: „Artikel 4a Anforderungen für die Typgenehmigung für Einrichtungen zur Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs…
„Fahrzeuginterne Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff- und/oder Stromverbrauch“ („OBFCM-Einrichtung“) bezeichnet ein Konstruktionselement (Software…
On-Board-Überwachungssysteme (OBM-Systeme) und On-Board-Überwachungseinrichtungen für den Kraftstoff- und/oder Stromverbrauch (OBFCM-Einrichtungen) verwenden…
Der Hersteller stellt sicher, dass nachstehend genannte Fahrzeuge der Klassen M1, N1 und N2 mit einer Einrichtung ausgestattet sind, die Daten über die für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.