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Das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure – WLTP) wurde erstmals im Rahmen des Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge als globale technische Regelung (GTR) Nr. 15 und später als UN-Regelung Nr. 154 angenommen. Bei der UN wurden einige Änderungen an der WLTP-Methodik vorgenommen, um den jüngsten Entwicklungen des technischen Fortschritts Rechnung zu tragen. Es ist daher angezeigt, die in Verordnung (EU) 2017/1151 festgelegte WLTP-Methodik an die UN-Regelung anzupassen.
Mit der Verordnung (EU) 2017/1151 wurde ein neues Regelprüfverfahren durch Umsetzung des weltweit harmonisierten Prüfverfahrens für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP)…
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, ein neues Regelprüfverfahren durch Umsetzung des weltweit harmonisierten Prüfverfahrens für leichte Nutzfahrzeuge…
Das WLTP wurde auf der Ebene der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) entwickelt und als globale technische Regelung (GTR) Nr. 15…
In Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission und der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission einige für die…
Im Zuge der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt seit 2017 ein neues Prüfverfahren zur Messung der…
Die spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen und leichter Nutzfahrzeuge werden in der Union in einheitlicher Weise im Einklang mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.