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Seit der Einführung der Methodik zur Überprüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (RDE) in die Anforderungen für Fahrzeugprüfungen durch die Verordnung (EU) 2016/427, die in den Anhang IIIA der Verordnung (EU) 2017/1151 übernommen wurde, können alle Fahrzeuge bei niedrigen Umgebungstemperaturen geprüft werden. Die spezifische Anforderung, dass Informationen darüber vorzulegen sind, dass die NOx-Emissionen mindernde Einrichtung bei – 7 °C innerhalb von 400 Sekunden eine ausreichend hohe Temperatur zu erreichen hat, ist daher redundant und sollte gestrichen werden.
Außerdem wurde mit den Verordnungen (EU) 2016/427 , (EU) 2016/646 und (EU) 2017/1154 der Kommission eine neue Methode für die Prüfung von Fahrzeugemissionen im…
Nach der Einführung der RDE-Prüfungen in der Phase der Typgenehmigung müssen nun die Regeln für Prüfungen der Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge…
Die ersten beiden Teile des RDE-Prüfverfahrens wurden mit den Verordnungen (EU) 2016/427 und (EU) 2016/646 der Kommission eingeführt. Folgende weitere Maßnahmen…
Anlage 9 erhält folgende Fassung: „Anlage 9 Bescheinigung des Herstellers über die Übereinstimmung Bescheinigung des Herstellers über die Übereinstimmung mit…
Im Rahmen des Weltforums der Vereinten Nationen für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge wird derzeit eine UN-Regelung über Emissionen im…
Aus der Grundlage der gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vorgeschriebenen fortlaufenden Prüfung der einschlägigen Verfahren, Prüfzyklen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.