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Die umfassenden Beschreibungen der Prüfmethoden in den Teilen A, B und C des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 440/2008, die nicht mehr der neuesten Version einer internationalen Prüfmethode entsprechen, sollten aus diesem Anhang gestrichen werden, um zu verhindern, dass Prüfungen nach Protokollen durchgeführt werden, denen keine dem neuesten Stand der Technik entsprechenden wissenschaftlichen Informationen zugrunde liegen.
Die vollständige Beschreibung dieser international vereinbarten und anerkannten Methoden im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 für die Zwecke ihrer…
Bestimmte im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 aufgeführte Prüfmethoden sowie die entsprechenden internationalen Prüfmethoden werden nicht mehr als…
Die meisten im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 enthaltenen Prüfmethoden entsprechen international vereinbarten und anerkannten Methoden (z. B.…
Es ist angezeigt, die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zu aktualisieren, um bestimmte Prüfmethoden zu ändern und verschiedene von der OECD angenommene neue…
Es ist notwendig, die Kriterien festzulegen, nach denen bestimmt wird, was als angemessene Begründung für den Verzicht auf die Prüfungen nach Anhang VIII…
Aufgrund der kontinuierlichen Ausarbeitung neuer und der Aktualisierung bestehender Normen werden mehrere der in Anhang V Randnummer 1.3.6 der Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.