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Für Isoxaben legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der geltenden RHG vor. Die Behörde empfahl die Senkung der geltenden RHG für Früchte und Schalenfrüchte, Wurzel- und Knollengemüse, Zwiebelgemüse, Melonen, Kürbisse, Chicorée, Schnittlauch, Sellerieblätter, Stängelgemüse, Salbei, Rosmarin, Thymian, Basilikum, Ölsaaten und Ölfrüchte, Getreide sowie Wurzeln der gewöhnlichen Wegwarte, entsprechend dem Prinzip, die RHG so niedrig wie nach vernünftigem Ermessen erreichbar festzulegen, und auf der Grundlage ausreichender unterstützender Daten für die geltende gute landwirtschaftliche Praxis (GAP). Auf der Grundlage ausreichender unterstützender Daten für die geltende GAP empfahl sie die Beibehaltung der geltenden RHG für Zucchini und Bohnen (frisch, ohne Hülsen). Da bei keinem dieser RHG für die Verbraucher ein Risiko besteht, ist es angezeigt, die RHG für diese Erzeugnisse in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf den von der Behörde ermittelten Wert festzusetzen.
Für Flumioxazin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen…
Für Methomyl legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor. Sie…
Für Tefluthrin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Thiacloprid legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Cymoxanil legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine…
Für Oxyfluorfen legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.