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Um die Transparenz und Integrität von Anlagen in in Drittländern gelegene Vermögenswerte für Anleger, die Verwalter von ELTIF und die zuständigen Behörden sicherzustellen, sollten die Anforderungen in Bezug auf Investitionen in qualifizierte Portfoliounternehmen aus Drittländern an die in der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Standards angeglichen werden. Sie sollten ferner an die Standards angeglichen werden, die in den gemeinsamen Maßnahmen der Mitgliedstaaten in Bezug auf nicht kooperative Länder für Steuerzwecke festgelegt sind und in den Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke zugrunde gelegt werden.
nicht als Drittland mit hohem Risiko eingestuft ist, das in dem gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Anforderungen an Unternehmen aus Drittstaaten mit Zugang zum Binnenmarkt sollten an die Standards angepasst werden, die in der Richtlinie (EU) 2015/849 des…
Einheitliche Vorschriften sind notwendig, um sicherzustellen, dass ELTIF ein unionsweit kohärentes und stabiles Produktprofil aufweisen. Speziell um das…
In der Verordnung (EU) 2015/760 ist derzeit vorgesehen, dass ELTIF mindestens 70 % ihres Kapitals in zulässige Anlagevermögenswerte investieren müssen. Diese…
Angesichts der besonderen Merkmale von ELTIF und ihres sowohl Kleinanleger als auch professionelle Anleger umfassenden Zielpublikums ist es wichtig, dass…
Nach der Verordnung (EU) 2015/760 sind Vertreiber oder Verwalter von ELTIF zudem verpflichtet, beim Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger diesen eine geeignete…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.