Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um Interessenkonflikten vorzubeugen, nicht unter handelsüblichen Bedingungen stattfindende Transaktionen zu vermeiden und eine solide Unternehmensführung zu gewährleisten, ist es Mitarbeitern des Verwalters von ELTIF sowie von Unternehmen, die derselben Gruppe wie der Verwalter von ELTIF angehören, gemäß der Verordnung (EU) 2015/760 nicht gestattet, in diesen ELTIF zu investieren oder gemeinsam mit dem ELTIF in denselben Vermögenswert zu investieren. Es ist jedoch gängige Marktpraxis, dass von Mitarbeitern eines Verwalters von ELTIF und anderer verbundener Unternehmen derselben Gruppe, die neben dem Verwalter von ELTIF Koinvestitionen tätigen — wozu auch Portfolioverwalter und die für die wichtigsten finanziellen und operativen Entscheidungen des Verwalters von ELTIF verantwortlichen leitenden Mitarbeiter zählen, — aufgrund der Art ihres Vermögensverwaltungsmandats häufig verlangt bzw. erwartet wird, dass sie Koinvestitionen in denselben Fonds oder denselben Vermögenswert tätigen, damit gleiche finanzielle Anreize für diese Mitarbeiter und für Anleger bestehen. Daher sollte festgelegt werden, dass Mitarbeiter eines Verwalters von ELTIF oder von Unternehmen derselben Gruppe durch die Bestimmungen über Interessenkonflikte nicht daran gehindert werden sollten, im eigenen Namen in diesen ELTIF zu koinvestieren und gemeinsam mit dem ELTIF in denselben Vermögenswert zu investieren. Um einen wirksamen Anlegerschutz zu gewährleisten, sollten Verwalter von ELTIF bei derartigen Koinvestitionen durch Mitarbeiter organisatorische und administrative Vorkehrungen treffen, um Interessenkonflikte zu erkennen, zu verhindern, zu steuern und zu beobachten und um sicherzustellen, dass derartige Interessenkonflikte in angemessener Weise offengelegt werden.
Ein EU-AIFM, der einen ELTIF verwaltet, und Unternehmen, die derselben Gruppe wie dieser EU-AIFM angehören, sowie deren Mitarbeiter können in diesen ELTIF…
Verwalter von ELTIF, die an einem Portfoliounternehmen beteiligt sind, könnten ihre eigenen Interessen über die der ELTIF-Anleger stellen. Um derartige…
Ist der Verwalter eines ELTIF an einem Portfoliounternehmen beteiligt, besteht die Gefahr, dass er seine eigenen Interessen über die Interessen der…
Investitionen von ELTIF können über die Beteiligung von zwischengeschalteten Akteuren, einschließlich Zweckgesellschaften und Verbriefungsgesellschaften oder…
Derzeit ist nach der Verordnung (EU) 2015/760 vorgesehen, dass Anleger gleichbehandelt werden müssen und eine Vorzugsbehandlung einzelner Anleger oder…
In der Verordnung (EU) 2015/760 ist derzeit vorgesehen, dass ELTIF mindestens 70 % ihres Kapitals in zulässige Anlagevermögenswerte investieren müssen. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.