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Gemäß der Verordnung (EU) 2015/760 dürfen derzeit weder die Vertragsbedingungen noch die Satzung eines ELTIF die Zulassung von Anteilen an ELTIF zum Handel an einem geregelten Markt oder in einem multilateralen Handelssystem verhindern. Trotz dieser Möglichkeit haben ELTIF-Verwalter sowie Anleger und Marktteilnehmer den Mechanismus für den Sekundärhandel bislang kaum für den Handel mit Anteilen von ELTIF genutzt. Um den Sekundärhandel mit ELTIF-Anteilen zu fördern, sollten ELTIF-Verwalter die Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs der ELTIF-Anleger während der Laufzeit des ELTIF vorsehen können. Damit dieser Mechanismus für den Sekundärhandel wirksam funktionieren kann, sollte ein vorzeitiger Ausstieg nur dann möglich sein, wenn der ELTIF-Verwalter über eine Strategie für den Abgleich von potenziellen Anlegern und Ausstiegsanträgen verfügt. In dieser Strategie sollte unter anderem Folgendes geregelt werden: das Übertragungsverfahren, die Rolle des ELTIF-Verwalters oder des Fondsverwalters, die Periodizität und Dauer des Zeitraums, in dem die Anteile des ELTIF umgetauscht werden können (Liquiditätsfenster), die Vorschriften zur Festlegung des Ausführungspreises und der Zuteilungsbedingungen, die Offenlegungspflichten und die Gebühren, Kosten und Entgelte sowie weitere Bedingungen im Zusammenhang mit einem solchen Mechanismus für ein Liquiditätsfenster. Die ESMA sollte mit der Erstellung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards betraut werden, in denen festgelegt ist, unter welchen Umstände der Abgleich erfolgt, einschließlich der Informationen, die ELTIF den Anlegern offenlegen müssen.
Durch die Strategie und die Verfahren für den Abgleich der Anträge ausscheidender ELTIF-Anleger mit den Anträgen potenzieller Investoren wird sichergestellt,…
Auch wenn ein ELTIF vor Ablauf der Laufzeit des ELTIF nicht verpflichtet ist, Rückgaberechte einzuräumen, sollte einen ELTIF nichts daran hindern, die Zulassung…
Damit bei Kleinanlegern keine Missverständnisse hinsichtlich der Rechtsnatur des Mechanismus für den Sekundärhandel und der durch diesen ermöglichten…
In der Verordnung (EU) 2015/760 ist derzeit vorgesehen, dass ELTIF mindestens 70 % ihres Kapitals in zulässige Anlagevermögenswerte investieren müssen. Diese…
Gemäß der Verordnung (EU) 2015/760 müssen ELTIF derzeit einen nach Vermögenswerten aufgeschlüsselten Zeitplan für die geordnete Veräußerung ihrer Vermögenswerte…
Damit die Anleger ihre Anteile bei Laufzeitende des ELTIF tatsächlich einlösen können, sollte der Verwalter des ELTIF rechtzeitig mit der Veräußerung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.