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In Bezug auf Pyridat erklärte die Behörde, dass die Datenlücke hinsichtlich Analysemethoden zur Bestimmung von Pyridatrückständen, die bei der Überprüfung der RHG für diesen Wirkstoff gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgestellt wurde, im Rahmen des EU-Peer-Review von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Pyridat untersucht wurde, wobei eine ausreichend validierte Methode vorgelegt wurde. Daher sollten die betreffenden Fußnoten in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, in denen auf das Fehlen der Daten hingewiesen wird, gestrichen werden.
In Bezug auf Prosulfocarb bei frischen Kräutern und essbaren Blüten hatte die Behörde zuvor im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Prosulfocarb gemäß…
Den verschiedenen Untersuchungen zufolge kann davon ausgegangen werden, dass Pyridaben enthaltende Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen die Anforderungen gemäß…
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen wurden widerrufen. Daher sollten die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG)…
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen wurden widerrufen. Daher sollten die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG)…
Im Rahmen der Überprüfung dieser RHG gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Acrinathrin lief am 31. Dezember 2021 aus, und der Antragsteller zog seinen Antrag auf Erneuerung zurück. Alle geltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.