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Die Verlängerung der Verordnung (EU) 2022/1369 ist eine Notmaßnahme als Reaktion auf die anhaltenden und die neuen gravierenden Schwierigkeiten bei der Energieversorgung, die das Risiko einer unmittelbar bevorstehenden Krise in sich bergen und eine Anpassung des Gasnachfragesenkungszeitraums erforderlich machen, sowohl zur Verlängerung des Zeitraums für die freiwillige Gasnachfragesenkung als auch um die Möglichkeit zu gewährleisten, einen Unionsalarm auszurufen und somit nach Ablauf des Monats März 2023 die entsprechende verpflichtende Senkung der Gasnachfrage auszulösen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/1369 des Rates sollen freiwillig und erforderlichenfalls verpflichtend die Nachfrage nach Gas in der Union gesenkt, die Befüllung…
Gemäß der Verordnung (EU) 2022/1369 mussten die Mitgliedstaaten sich nach besten Kräften bemühen, ihren Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31.…
Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2022/1369, in denen besondere nationale Gegebenheiten im Fall einer verpflichtenden Nachfragesenkung bei einem Unionsalarm…
Gemäß Artikel 122 Absatz 1 AEUV kann der Rat auf Vorschlag der Kommission und im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der…
Aus dem Bericht geht ferner hervor, dass der Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 in einem Umfang gesenkt werden muss, der den…
Dennoch gibt es weiterhin erhebliche Schwierigkeiten bei der Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit. Die globale Lage auf dem Gasmarkt hat sich seit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.