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Gemäß der Verordnung (EU) 2022/1369 mussten die Mitgliedstaaten sich nach besten Kräften bemühen, ihren Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 um 15 % zu senken. Für den Fall, dass sich die Maßnahmen zur freiwilligen Nachfragesenkung als unzureichend erweisen, um dem Risiko eines gravierenden Versorgungsengpasses zu begegnen, wurde der Rat ermächtigt, auf Vorschlag der Kommission einen Unionsalarm auszurufen, was eine verpflichtende Nachfragesenkung auslösen würde. In den vergangenen Monaten haben die Mitgliedstaaten sich gewissenhaft gearbeitet und Maßnahmen ergriffen, um ihre Gasnachfrage im Geiste der Solidarität jeweils um 15 % zu senken. Dies hat bereits zu einer tatsächlichen Senkung der Gasnachfrage in der gesamten Union um mehr als 15 % zwischen August 2022 und Januar 2023 geführt.
Artikel 3 erhält folgende Fassung: Freiwillige Nachfragesenkung Die Mitgliedstaaten bemühen sich nach besten Kräften, ihren Gasverbrauch im Zeitraum vom 1.…
Aus dem Bericht geht ferner hervor, dass der Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 in einem Umfang gesenkt werden muss, der den…
Die Verlängerung der Verordnung (EU) 2022/1369 ist eine Notmaßnahme als Reaktion auf die anhaltenden und die neuen gravierenden Schwierigkeiten bei der…
Angesichts dieser Szenarien kommt der Bericht zu dem Schluss, dass eine kontinuierliche Senkung der Nachfrage um 15 % über einen Zeitraum von zwölf Monaten bis…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission mindestens alle zwei Monate spätestens bis zum 15. des Folgemonats über Eurostat ihren Gasverbrauch melden. Um…
Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2022/1369, in denen besondere nationale Gegebenheiten im Fall einer verpflichtenden Nachfragesenkung bei einem Unionsalarm…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.