Erwägungsgrund 1 32023R0706
Mit der Verordnung (EU) 2022/1369 des Rates sollen freiwillig und erforderlichenfalls verpflichtend die Nachfrage nach Gas in der Union gesenkt, die Befüllung von Gasspeicheranlagen vorangetrieben und eine bessere Vorbereitung auf weitere Unterbrechungen der Gaslieferungen gewährleistet werden. Die Verordnung (EU) 2022/1369 wurde auf der Grundlage von Artikel 122 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) angesichts des unmittelbaren Risikos einer Gasversorgungskrise infolge der grundlosen und ungerechtfertigten Invasion Russlands in die Ukraine im Februar 2022 und der Notwendigkeit, dass die Union im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten mit befristeten Maßnahmen darauf reagiert, erlassen.