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Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2022/1369 hat die Kommission eine Überprüfung der genannten Verordnung durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Bericht der Kommission an den Rat zusammengefasst sind. In dem Bericht werden verschiedene Szenarien mit und ohne Verlängerung der in der Verordnung (EU) 2022/1369 vorgesehenen Nachfragesenkungsmaßnahmen analysiert, darunter eine Verlängerung um sieben Monate von April bis Oktober 2023, eine Verlängerung um acht Monate von August 2023 bis März 2024, sowie eine Verlängerung um ein Jahr von April 2023 bis März 2024. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Speicherstände ohne kontinuierliche Nachfragesenkungen bis Ende Oktober 2023 lediglich 69 Mrd. Kubikmeter erreichen würden, was deutlich unter dem in der Verordnung (EU) 2017/1938 für den 1. November vorgegebenen Zielwert von 90 % (89,4 Mrd. Kubikmeter) liegt, und bis Februar 2024 bei null wären.
Hinsichtlich der einzelnen Szenarien, die in dem Bericht bewertet wurden, zeigt sich, dass eine Verlängerung um sieben Monate von April bis Oktober 2023…
Aus dem Bericht geht ferner hervor, dass der Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 in einem Umfang gesenkt werden muss, der den…
Angesichts dieser Szenarien kommt der Bericht zu dem Schluss, dass eine kontinuierliche Senkung der Nachfrage um 15 % über einen Zeitraum von zwölf Monaten bis…
Die verlängerten und geänderten Nachfragesenkungsmaßnahmen sollten befristet sein und bis zum Ende des Winters 2023/2024 in Kraft bleiben. Die Kommission sollte…
Diese Verordnung sollte am 1. April 2023 in Kraft treten, um eine kontinuierliche Senkung der Nachfrage um 15 % über einen Zeitraum von zwölf Monaten vom 1.…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2022/1369 führt die Kommission eine Überprüfung durch, und sie kann auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.