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Bis zum 31. März 2024 legt die Kommission (Eurostat) dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, in dem evaluiert wird, welche Fortschritte bei den statistischen Gesamtrechnungen der Organe und Einrichtungen der Union, einschließlich des Finanzierungssaldos im ESVG 2010 und der ausstehenden Maastricht-Verbindlichkeiten, erzielt wurden. Auf der Grundlage dieses Berichts kann die Kommission gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.
Die Kommission bewertet anhand einer evidenzbasierten Methodik und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Sektors, ob Maßnahmen der Union erforderlich…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat in enger Zusammenarbeit mit der EBA und der ESMA bis zum 26. Juni 2024, gegebenenfalls zusammen mit…
Bis zum 20. Mai 2031 führt die Kommission eine Bewertung dieser Verordnung durch und übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen…
Bis zum 16. Februar 2024 und danach mindestens alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und…
Bis zum 21. Mai 2030 und danach alle vier Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Fortschritte im Hinblick auf…
Bis zum 30. Juni 2020 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über das Ergebnis ihrer Bewertung dazu vor, ob
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.