Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung sollte ab dem 1. September 2024 gelten, sodass ihr Geltungsbeginn mit dem vereinbarten Zeitplan für die Benchmark-Revisionen der harmonisierten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in den Mitgliedstaaten zusammenfällt. Es steht den Mitgliedstaaten jedoch frei, ihre Statistiken bereits vor diesem allgemeinen Geltungsbeginn gemäß den geänderten Anhängen zu erstellen. Um ausreichend Zeit für die Anpassung an neue Übermittlungsanforderungen zu gewährleisten, sollte jede neue Verpflichtung zur Übermittlung von Metadaten über strukturelle Informationen ab dem 1. September 2025 gelten, wenngleich diese Metadaten bereits vor diesem Datum freiwillig übermittelt werden können.
Den Wirtschaftsakteuren sollte ausreichend Zeit für die Anpassung an die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen eingeräumt werden. Diese Verordnung…
Die in dieser Verordnung festgelegten Berichtspflichten sollten ab dem Berichtsjahr 2027 gelten, damit die Mitgliedstaaten und die Betreiber ausreichend Zeit…
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um Artikel 1 dieser Richtlinie bis zum 31. Dezember 2023…
Gemäß der Durchführungsrichtlinie 2012/21/EU müssen die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die sie erlassen haben, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 26. Juli 2028 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 31. Dezember 2025 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.