Art. 2 32023R0966VERORDNUNG (EU) 2023/966 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zur Berücksichtigung der auf der 19. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen angenommenen Änderungen
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023R1782VERORDNUNG (EU) 2023/1782 DES RATES vom 25. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2085 zur Gründung der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ hinsichtlich des Gemeinsamen Unternehmens für Chips (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024R3118VERORDNUNG (EU) 2024/3118 DER KOMMISSION vom 10. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32008R0333VERORDNUNG (EG) Nr. 333/2008 DER KOMMISSION vom 11. April 2008 zur Festsetzung der Obergrenzen für die in Portugal im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 378/2007 des Rates eingeführten fakultativen Modulation gewährten zusätzlichen Beihilfebeträge
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32022R2383VERORDNUNG (EU) 2022/2383 DER KOMMISSION vom 6. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 hinsichtlich der Typgenehmigung von schweren Nutzfahrzeugen, die reinen Biodiesel verwenden (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32008R1128VERORDNUNG (EG) Nr. 1128/2008 DER KOMMISSION vom 14. November 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 des Rates in Bezug auf die Liste der Schiffe, die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei im Nordatlantik betreiben
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.