Art. 12 Abs. 2 32014R0208VERORDNUNG (EU) Nr. 208/2014 DES RATES vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Die Mitgliedstaaten übermitteln einander und der Kommission unverzüglich ihnen vorliegende sonstige sachdienliche Informationen, die die wirksame Anwendung…
Art. 8 32002R0881VERORDNUNG (EG) Nr. 881/2002 DES RATES vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen
Die Kommission und die Mitgliedstaaten unterrichten einander unverzüglich über die im Rahmen dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen und tauschen die ihnen im…
Art. 12 Abs. 2 32024R0287VERORDNUNG (EU) 2024/287 DES RATES vom 12. Januar 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala
Die Mitgliedstaaten übermitteln einander und der Kommission unverzüglich ihnen vorliegende sonstige sachdienliche Informationen, die die wirksame Anwendung…
Art. 12 Abs. 1 32024R0386VERORDNUNG (EU) 2024/386 DES RATES vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad und gegen diejenigen, die deren Gewalttaten unterstützen, erleichtern oder ermöglichen
Die Kommission und die Mitgliedstaaten unterrichten einander über die nach dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen und übermitteln einander im Zusammenhang mit…
Art. 8 Abs. 2 32001R2580VERORDNUNG (EG) Nr. 2580/2001 DES RATES vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Die Mitgliedstaaten übermitteln einander und der Kommission unverzüglich ihnen vorliegende sonstige sachdienliche Informationen, die die wirksame Anwendung…