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Die Mitgliedstaaten sollten in die Pläne die zu finanzierenden Maßnahmen und Investitionen, die geschätzten Kosten dieser Maßnahmen und Investitionen und den nationalen Beitrag aufnehmen. Bei der Vorlage ihrer Pläne sollten die Mitgliedstaaten die geschätzten Gesamtkosten abzüglich der Mehrwertsteuer (MwSt.) angeben, damit die Pläne miteinander verglichen werden können. Darüber hinaus sollten auch die wichtigsten Etappenziele und Zielvorgaben in den Plänen enthalten sein, damit die wirksame Durchführung der Maßnahmen und Investitionen bewertet werden kann.
Die Mitgliedstaaten können die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen und Investitionen mit anhaltender Wirkung in die geschätzten Gesamtkosten der Pläne aufnehmen,…
Die Mitgliedstaaten tragen mindestens zu 25 % der geschätzten Gesamtkosten ihrer Pläne bei.
Die Mitgliedstaaten beschreiben in ihren integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen gemäß Anhang I die wichtigsten derzeitigen und geplanten Politiken und…
Die Mitgliedstaaten sollten mindestens 25 % der geschätzten Gesamtkosten ihrer Pläne beitragen.
In ihren nationalen Fahrplänen legen die Mitgliedstaaten eine Schätzung der Investitionen und Ressourcen vor, die erforderlich sind, um zur Erreichung der…
Ferner sollte der Inhalt der Pläne für die Zusammenarbeit und Unterstützung, in denen die Maßnahmen für die Bereitstellung von technischer Unterstützung für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.