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Die Initiative für ein CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist Teil des Legislativpakets „Fit für 55“. Das CBAM soll ein wesentlicher Bestandteil des Instrumentariums der Union sein, mit dem das Ziel einer klimaneutralen Union bis spätestens 2050 im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris erreicht und den sich aus den angehobenen Klimazielen der Union ergebenden Risiken der Verlagerung von CO2-Emissionen entgegengewirkt werden soll. Das CBAM wird voraussichtlich auch zur Förderung der Dekarbonisierung in Drittländern beitragen.
Mit dieser Verordnung wird ein CO 2 -Grenzausgleichssystem (CBAM) geschaffen, das bei der Einfuhr der Waren des Anhangs I in das Zollgebiet der Union den mit…
Als Instrument zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen und zur Senkung der Treibhausgasemissionen sollte das CBAM auch sicherstellen, dass…
Das EU-EHS und das CBAM verfolgen das gemeinsame Ziel, mit denselben Sektoren und Waren verbundene Treibhausgasemissionen durch die Verwendung von spezifischen…
Zur Umsetzung dieser Ziele kündigte die Kommission in ihrer Mitteilung vom 19. Oktober 2020 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 – Eine vitale…
Da das CBAM darauf abzielt, eine umweltfreundlichere Herstellung zu fördern, ist die Union entschlossen, im Rahmen der externen Dimension des europäischen…
Sobald die Strommärkte von Drittländern im Wege der Marktkopplung eng in jenen der Union integriert sind, sollten technische Lösungen gefunden werden, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.