Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Hinblick auf die Verhinderung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen durch Offshore-Anlagen sollte die vorliegende Verordnung für Waren oder in der aktiven Veredelung dieser Waren entstandene Veredelungserzeugnisse gelten, die auf eine künstliche Insel, eine feste oder schwimmende Struktur oder eine andere Struktur auf dem Festlandsockel oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats, verbracht werden, sofern diese Einrichtung oder ausschließliche Wirtschaftszone an das Zollgebiet der Union angrenzt. Der Kommission sollten Durchführungsbefugnisse zur Festlegung detaillierter Bedingungen für die Anwendung des CBAM auf diese Waren übertragen werden.
Diese Verordnung gilt auch für in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgelistete Waren mit Ursprung in einem Drittland, wenn diese Waren oder in der aktiven…
Handelt es sich bei den in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführten eingeführten Waren um in einer passiven Veredelung entstandene…
Um potenzielle Risiken der Verlagerung von CO2-Emissionen im Zusammenhang mit unter das CBAM fallenden Waren, die in der Union für die Ausfuhr in Drittländer…
Auch wenn das oberste Ziel des CBAM ist, eine möglichst breite Palette an Waren abzudecken, wäre es ratsam, zunächst mit einer ausgewählten Anzahl an Sektoren…
Antidumpingzölle können auch auf gedumpte Waren eingeführt werden, die in erheblichen Mengen auf eine künstliche Insel, eine feste oder schwimmende Einrichtung…
Folgender Artikel wird eingefügt: Festlandsockel oder ausschließliche Wirtschaftszone (1) Antidumpingzölle können auch auf gedumpte Waren eingeführt werden, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.