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Während das EU-EHS für bestimmte Herstellungsprozesse und Tätigkeiten gilt, sollte das CBAM auf die entsprechenden Einfuhren von Waren ausgerichtet sein. Dies macht eine eindeutige Identifizierung der eingeführten Waren anhand ihrer Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur („KN“), die in der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates festgelegt ist, und die Verknüpfung der Waren mit den verbundenen grauen Emissionen erforderlich.
Die unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse werden nach der mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 eingeführten Kombinierten Nomenklatur (KN) eingereiht.
Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang zu der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu gewährleisten, sind Vorschriften für die Einreihung…
Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang zu der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu gewährleisten, sind Vorschriften für die Einreihung…
Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang zu der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu gewährleisten, sind Vorschriften für die Einreihung…
Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang zu der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu gewährleisten, sind Vorschriften für die Einreihung…
Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang zu der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu gewährleisten, sind Vorschriften für die Einreihung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.