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Die Mitgliedstaaten sollten bei Verstößen gegen die vorliegende Verordnung Sanktionen verhängen und die Durchsetzung dieser Sanktionen sicherstellen. Konkret sollte die Höhe der Sanktionen, die für das Versäumnis der Abgabe von CBAM-Zertifikaten durch einen zugelassenen CBAM-Anmelder verhängt werden, identisch mit den Sanktionen sein, die nach Artikel 16 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG verhängt werden. Wurden die Waren jedoch von einer anderen Person als einem zugelassenen CBAM-Anmelder in die Union verbracht, ohne dass die Verpflichtungen gemäß der vorliegenden Verordnung erfüllt wurden, sollte der Betrag dieser Sanktionen höher sein, damit diese wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Person nicht verpflichtet ist, CBAM-Zertifikate abzugeben. Die Verhängung von Sanktionen im Rahmen der vorliegenden Verordnung erfolgt unbeschadet von Sanktionen, die gegebenenfalls nach dem Unionsrecht oder dem einzelstaatlichen Recht wegen Verstößen gegen andere einschlägige Verpflichtungen, insbesondere diejenigen im Zusammenhang mit den Zollvorschriften, verhängt werden.
Stellt die zuständige Behörde, auch angesichts der vorläufigen Berechnungen der Kommission gemäß Artikel 19, fest, dass ein zugelassener CBAM-Anmelder seiner…
Gibt ein zugelassener CBAM-Anmelder aufgrund falscher Angaben eines Dritten, nämlich eines Betreibers, eines Prüfers oder einer unabhängigen Person, die die…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Abweichend von Absatz 1 des vorliegenden Artikels kann die zuständige Behörde die in Absatz 1 genannte Sanktion mindern,…
Um die Einhaltung der Vorschriften zu fördern und von deren Umgehung abzuschrecken, sollten die Mitgliedstaaten Sanktionen für den Fall einführen, dass der…
Die Mitgliedstaaten sollten für Verstöße gegen diese Verordnung und gegen nationale Rechtsvorschriften, die aufgrund dieser Verordnung erlassen wurden,…
Bei der Evaluierung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 wurde festgestellt, dass einer der Mängel darin besteht, dass die nationalen Vorschriften über Sanktionen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.