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Die Einbindung von Drittländern in den Strommarkt der Union ist für die betreffenden Länder ein wichtiger Faktor, um den Übergang zu Energiesystemen mit hohen Anteilen an Energie aus erneuerbaren Quellen zu beschleunigen. Durch die in der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vorgesehene Marktkopplung für Strom ist es Drittländern möglich, Strom aus erneuerbaren Energiequellen besser in den Strommarkt zu integrieren, diesen Strom effizienter über ein weiteres Gebiet auszutauschen und Angebot und Nachfrage innerhalb des größeren Unionsmarkts auszugleichen sowie die CO2-Emissionsintensität ihrer Stromerzeugung zu verringern. Die Einbindung von Drittländern in den Strommarkt der Union trägt auch zur Sicherstellung der Stromversorgung in den jeweiligen Ländern und in den benachbarten Mitgliedstaaten bei.
Die Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission sieht die Möglichkeit einer Teilnahme von Drittländern an der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung und der…
Es sollte die Möglichkeit bestehen, importierte, aus erneuerbaren Energiequellen außerhalb der Union produzierte Elektrizität auf den Anteil erneuerbarer…
Die Stärkung des Energiebinnenmarktes und die Verwirklichung der Klima- und Energiewendeziele machen eine umfassende Modernisierung des Elektrizitätsnetzes der…
Die Stärkung des Energiebinnenmarktes und die Verwirklichung der Klima- und Energiewendeziele machen eine umfassende Modernisierung des Elektrizitätsnetzes der…
Die dringend notwendige Vollendung eines voll funktionierenden und vernetzten Energiebinnenmarkts ist von entscheidender Bedeutung, um eine sichere…
Die Richtlinien 2003/54/EG und 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates waren ein wichtiger Beitrag zur Schaffung des Elektrizitätsbinnenmarktes.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.