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Aus Effizienzgründen sollten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates sinngemäß für die vorliegende Verordnung gelten.
Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 515/97 gelten sinngemäß für die vorliegende Verordnung.
Im Interesse der Effizienz sollten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen…
Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung wird der Begriff „Energieeffizienz“ im weiteren Sinn verwendet und sollte so ausgelegt werden, dass die einschlägigen…
Die Verordnung (EG) Nr. 515/97 sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EG) Nr. 515/97 sollte entsprechend geändert werden.
Angesichts der eingehenden Erfahrungen der Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 betreffend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.