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Für lebende Pflanzen gilt ein eigener Rechtsrahmen, der insbesondere in der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt ist und den Besonderheiten dieser Produkte Rechnung trägt, damit die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet ist.
Pflanzen Pflanzen gemäß der Definition in Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/2031;
„Pflanzen“ lebende Pflanzen und die folgenden lebenden Teile von Pflanzen:
Durch Unionsrecht über Lebens- und Futtermittel und damit zusammenhängende Bereiche wird ein spezielles System eingerichtet, das die Sicherheit der von ihnen…
Mit der Richtlinie 2000/29/EG des Rates wurde eine Pflanzenschutzregelung festgelegt.
Festlegung von Vorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass der betreffende Pflanzenpass, auch wenn er nicht angebracht ist, sich dennoch auf die…
Es sind mehr Klarheit, Transparenz und Kohärenz erforderlich, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.