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Die Richtlinie 2001/95/EG muss in Anbetracht der Entwicklungen im Zusammenhang mit neuen Technologien und Online-Verkäufen überarbeitet und aktualisiert werden, um für Kohärenz mit den Entwicklungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften und Normungsrechtsvorschriften der Union, eine bessere Funktionsweise von Produktsicherheitsrückrufen sowie einen klareren Rahmen für die bisher durch die Richtlinie 87/357/EWG des Rates regulierten Nachahmungen von Lebensmitteln zu sorgen. Im Interesse der Klarheit sollten die Richtlinien 2001/95/EG und 87/357/EWG aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden.
Zur Erreichung eines höheren Grades an Sicherheit bei Verbrauchsgütern sollten die in der Richtlinie 2001/95/EG vorgesehenen Marktüberwachungsmechanismen jedoch…
Durch die technische Entwicklung auf dem Markt haben sich jedoch neue Probleme hinsichtlich der Umweltanforderungen der Richtlinie 94/25/EG ergeben. Zur…
Im Interesse einer größeren Rechtssicherheit sowie einer rationalen und kohärenten Durchsetzung sollten die Richtlinien 90/496/EWG und 2000/13/EG aufgehoben und…
Die Richtlinie 2002/87/EG sollte entsprechend geändert und die Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG sollten aufgehoben werden –
An der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in…
Die Richtlinien 2001/22/EG, 2004/16/EG und 2005/10/EG sollten dementsprechend aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.