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In der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für alle Verbrauchsgüter festgelegt und besondere Pflichten und Befugnisse der Mitgliedstaaten eingeführt; diese betreffen gefährliche Produkte sowie den diesbezüglichen Austausch von Informationen über das System zum raschen Informationsaustausch (RAPEX - Rapid Information Exchange System). Die Marktüberwachungsbehörden sollten die Möglichkeit haben, die ihnen im Rahmen jener Richtlinie zur Verfügung stehenden spezifischeren Maßnahmen zu ergreifen. Zur Erreichung eines höheren Grades an Sicherheit bei Verbraucherprodukten sollten die in der Richtlinie 2001/95/EG vorgesehenen Mechanismen für den Austausch von Informationen und Situationen, die ein rasches Eingreifen erforderlich machen, wirksamer gestaltet werden.
Für die Zwecke der Absätze 1, 2 und 3 dieses Artikels findet das System zum raschen Informationsaustausch (RAPEX - Rapid Information Exchange System) gemäß…
Bei der Unterrichtung nach den Absätzen 1 und 2 werden alle verfügbaren Informationen übermittelt, insbesondere die erforderlichen Daten für die Identifizierung…
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.“…
Mit der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit wurden Regeln zur…
Verursacht ein Produkt eine ernste Gefahrenlage, ist rasches Eingreifen erforderlich, gegebenenfalls indem das Produkt vom Markt genommen oder zurückgerufen…
Nach der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden; gleichzeitig werden in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.