Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um zu verhindern, dass gefährliche Produkte in Verkehr gebracht werden, sollten die Wirtschaftsakteure verpflichtet sein, in ihre Produktions- oder Vermarktungstätigkeiten interne Verfahren aufzunehmen, mit denen die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Solche internen Verfahren sollten von den Wirtschaftsakteuren selbst in Bezug auf ihre Rolle in der Lieferkette und die Art der betroffenen Produkte festgelegt werden und können beispielsweise auf organisatorischen Verfahren, Leitlinien, Normen oder der Ernennung eines Ad-hoc-Verwalters beruhen. Die Einrichtung und das Format dieser internen Verfahren sollten weiterhin in der alleinigen Verantwortung der betreffenden Wirtschaftsakteure liegen.
Die Wirtschaftsakteure stellen sicher, dass sie über interne Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit verfügen, die es ihnen ermöglichen, die…
Interne Konformitätsverfahren, durch die Wirtschaftsakteure intern für die wirksame und rasche Erfüllung ihrer Pflichten sorgen können, sowie die Bedingungen…
Je nach ihrer Rolle in der Lieferkette sollten die Wirtschaftsakteure verhältnismäßige Pflichten in Bezug auf die Sicherheit von Produkten haben, sodass ein…
Alle Wirtschaftsakteure, die Teil der Liefer- und Vertriebskette sind, sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass sie nur in den…
Gemäß dem in dieser Verordnung festgelegten allgemeinen Sicherheitsgebot sollten Wirtschaftsakteure verpflichtet werden, nur sichere Produkte in Verkehr zu…
Alle Wirtschaftsakteure, die Teil der Liefer- und Vertriebskette sind, sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass Produkte, die unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.