Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Pflanzenschutzmittel (auch als Pestizide bezeichnet) gelten auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates besondere Bestimmungen für ihre Zulassung auf nationaler Ebene; sie sollten daher ebenfalls vom Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung ausgenommen werden.
Erwägungsgrund 14 32023R0988Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen