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Für die Zwecke des Artikels 22 der Verordnung (EU) 2022/2065 und im Hinblick auf die Sicherheit von online verkauften Produkten sollte der Koordinator für digitale Dienste Verbraucherorganisationen und Vereinigungen, die die Interessen von Verbrauchern vertreten, sowie andere einschlägige Interessenträger auf ihren Antrag hin als vertrauenswürdige Hinweisgeber betrachten, sofern die im vorgenannten Artikel genannten Bedingungen erfüllt sind.
Der Status des vertrauenswürdigen Hinweisgebers nach dieser Verordnung wird auf Antrag einer Stelle vom Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats, in…
Für die Aufsicht über Online-Vermittlungsdienste nach dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck zuständige Behörden benennen und…
Abhilfe bei rechtswidrigen Inhalten kann schneller und zuverlässiger erfolgen, wenn Anbieter von Online-Plattformen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um…
Gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss…
Verbraucherorganisationen spielen eine wesentliche Rolle bei der Information der Verbraucher über ihre Rechte, bei ihrer Aufklärung und beim Schutz ihrer…
Der rasch wachsende Markt für den elektronischen Handel bietet viele Chancen, stellt aber auch eine große Herausforderung dar, insbesondere im Hinblick auf den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.