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Die Kommission sollte einen regelmäßigen Bericht über die Anwendung des Mechanismus nach Artikel 29 erstellen, der dem europäischen Netzwerk der für Produktsicherheit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß dieser Verordnung (im Folgenden „Netzwerk für Verbrauchersicherheit“) vorgelegt werden sollte. In diesem Bericht sollten die wichtigsten von den Mitgliedstaaten angewandten Kriterien für die Risikobewertung und ihre Auswirkungen auf den Binnenmarkt und auf ein gleiches Verbraucherschutzniveau ermittelt werden, um den Mitgliedstaaten und der Kommission zu ermöglichen, die Ansätze und Kriterien für die Risikobewertung zu harmonisieren.
Hiermit wird ein europäisches Netzwerk der für Produktsicherheit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (im Folgenden „Netzwerk für Verbrauchersicherheit“)…
Die Bestimmung des Risikos für ein Produkt und dessen Niveau basieren auf einer Risikobewertung, die von den betreffenden Akteuren durchgeführt wird. Die…
Das Netzwerk für Verbrauchersicherheit fördert die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung der Produktsicherheit. Es erleichtert insbesondere…
Die Kommission sollte einen Überblick über die Umsetzung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten haben. Darüber hinaus sollte die Kommission die Wirksamkeit…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Richtlinie sowie Angaben über Unfälle bzw. Beinaheunfälle übermitteln. Auf…
Der IICB sollte die Durchführung dieser Verordnung mit Unterstützung des CERT-EU überprüfen und bewerten und der Kommission über seine Feststellungen Bericht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.