Art. 2 32024R3234VERORDNUNG (EU) 2024/3234 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich der Bestimmungen zum Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32026R0784VERORDNUNG (EU) 2026/784 DER KOMMISSION vom 26. März 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 in Bezug auf die Aktualisierung der Liste der Luftfahrzeugbetreiber, die einer Luftverkehrstätigkeit im Sinne von Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nachgekommen sind (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32024R3236VERORDNUNG (EU) 2024/3236 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1057 und (EU) 2021/1058 hinsichtlich der Regionalen Soforthilfe für den Wiederaufbau (RESTORE)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32024R0234VERORDNUNG (EU) 2024/234 DER KOMMISSION vom 15. Januar 2024 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Streichung bestimmter Aromastoffe aus der Unionsliste (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32024R0238VERORDNUNG (EU) 2024/238 DER KOMMISSION vom 15. Januar 2024 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einführung von Beschränkungen für die Verwendung bestimmter Aromastoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32024R0897VERORDNUNG (EU) 2024/897 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2107 zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) und der Verordnung (EU) 2023/2053 zur Festlegung eines mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.