Erwägungsgrund 3 32024R0897
Die Verordnung (EU) 2023/2053 sollte geändert werden, um die ICCAT-Maßnahmen für die Bewirtschaftung von Rotem Thun mit Bestimmungen in Bezug auf Begriffsbestimmungen, Quotenübertragungen, Einbehaltungsverbot, Freizeitfischerei, Listen der Schiffe, Listen der Tonnare und Thunfischfarmen, ICCAT-Register der Thunfischfarmen, die Meldung, Umsetzungen, Umsetzgenehmigungen, Identifizierungen von Netzkäfigen, Einsetzgenehmigungen, Einsetzvorgänge und ihre Videoüberwachung, die Kontrolle des Einsetzens in Netzkäfige, Entnahmevorgänge, Kontrolltätigkeiten in Bezug auf Entnahmevorgänge in den Thunfischfarmen nach dem Einsetzen in Netzkäfige und Durchsetzungsmaßnahmen sowie nationale Beobachterprogramme und regionale Beobachterprogramme der ICCAT, Vorschriften für die Behandlung von totem oder verloren gegangenem Fisch, das Verfahren für die Versiegelung von Transportkäfigen und das Muster für die Verarbeitungserklärung und Entnahmeerklärung in das Unionsrecht umzusetzen.