Erwägungsgrund 2 32024R1034
Am 4. April 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 angenommen, um eine Freistellung für humanitäre Hilfe und andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse einzuführen, die für bestimmte Akteure gilt. Die Freistellung stützt sich auf Ziffer 1 der Resolution 2664 (2022) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die am 9. Dezember 2022 verabschiedet wurde.