Erwägungsgrund 1 32024R1034
Am 7. Dezember 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1999 und die Verordnung (EU) 2020/1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße angenommen.
Am 7. Dezember 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1999 und die Verordnung (EU) 2020/1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße angenommen.