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Hinsichtlich aller anderen von den Antragstellern beantragten Änderungen der RHG für Azoxystrobin, Flonicamid, Isofetamid, Mefentrifluconazol, Metazachlor und Pyrimethanil gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass sämtliche Datenanforderungen erfüllt sind und diese Änderungen im Hinblick auf die Verbrauchersicherheit, basierend auf einer Bewertung der Verbraucherexposition für 27 spezifische europäische Verbrauchergruppen, akzeptiert werden können. Dabei hat die Behörde die neuesten Erkenntnisse über die toxikologischen Eigenschaften dieser Stoffe berücksichtigt. Weder für die lebenslange Exposition gegenüber diesen Stoffen durch den Verzehr aller Lebensmittelerzeugnisse, die diese Stoffe enthalten können, noch für eine kurzzeitige Exposition durch den Verzehr großer Mengen der betreffenden Erzeugnisse wurde nachgewiesen, dass das Risiko einer Überschreitung der zulässigen täglichen Aufnahme oder der akuten Referenzdosis besteht.
Hinsichtlich aller anderen vorgeschlagenen Änderungen der RHG für Clopyralid, Difenoconazol und Flonicamid, die von den Antragstellern beantragt wurden,…
Hinsichtlich aller anderen von den Antragstellern beantragten Änderungen der RHG für Fenazaquin, Mepiquat und Propamocarb gelangte die Behörde zu dem Schluss,…
Hinsichtlich aller anderen von den Antragstellern beantragten Änderungen der RHG für Azoxystrobin, Prosulfocarb und Sedaxan gelangte die Behörde zu dem Schluss,…
Bei allen oben angeführten von den Antragstellern beantragten Änderungen der RHG für Cyflumetofen, Oxathiapiprolin und Pyraclostrobin gelangte die Behörde zu…
Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass für alle in Erwägungsgrund 2 genannten Erzeugnisse sämtliche Anforderungen in Bezug auf Daten erfüllt sind und die von…
Hinsichtlich der von den Antragstellern beantragten Änderungen der RHG für alle vier Stoffe gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.