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VERORDNUNG (EU) 2024/1078 DER KOMMISSION vom 15. April 2024 zur Änderung der Anhänge II und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Azoxystrobin, Flonicamid, Isofetamid, Mefentrifluconazol, Metazachlor, Pyrimethanil und Quarzsand in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
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