Erwägungsgrund 2 32024R1081
Die slowakische und die slowenische Sprachfassung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthalten an mehreren Stellen des Anhangs Fehler hinsichtlich der Angaben zur Identifizierung der Fleischerzeugnisse. Diese Fehler verändern die Bedeutung der Bestimmungen.