Erwägungsgrund 2 32008R1081
Die zuständigen Einfuhrbehörden der USA haben bestätigt, dass sie die Einstufung dieser Käse bei der Einfuhr durch Beschau und Laboranalyse von Proben überprüfen und dass die Bescheinigung gemäß Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2968/79 nicht mehr erforderlich ist.