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Auf dem Markt für digitalisierte Medien könnten Video-Sharing-Plattform-Anbieter oder Anbieter von sehr großen Online-Plattformen unter die Begriffsbestimmung „Mediendiensteanbieter“ fallen. Im Allgemeinen spielen solche Anbieter eine Schlüsselrolle bei der Organisation von Inhalten, auch durch Automatisierung oder Algorithmen, tragen jedoch keine redaktionelle Verantwortung für die Inhalte, zu denen sie Zugang gewähren. In der zunehmend konvergierenden Medienlandschaft haben einige Video-Sharing-Plattform-Anbieter oder Anbieter von sehr großen Online-Plattformen jedoch damit begonnen, redaktionelle Kontrolle über einen oder mehrere Teile ihrer Dienste auszuüben. Daher könnten solche Anbieter, wenn sie redaktionelle Kontrolle über einen oder mehrere Teile ihrer Dienste ausüben, als Anbieter von Video-Sharing-Plattform-Anbieter oder als Anbieter von sehr großen Online-Plattformen als auch als Mediendiensteanbieter eingestuft werden.
„Mediendiensteanbieter“ eine natürliche oder juristische Person, deren berufliche Tätigkeit in der Bereitstellung eines Mediendienstes besteht und die die…
„Mediendiensteanbieter“ die natürliche oder juristische Person, die die redaktionelle Verantwortung für die Auswahl der audiovisuellen Inhalte des…
zu erklären, dass sie Mediendiensteanbieter sind;
Video-Sharing-Dienst ein Telemedium, bei dem der Hauptzweck des Dienstes oder eines trennbaren Teils des Dienstes oder eine wesentliche Funktion des Dienstes…
Sehr große Online-Plattformen fungieren für viele Nutzer als Zugangstor zu Medieninhalten und -diensten. Mediendiensteanbieter, die die redaktionelle…
Unter öffentlich-rechtlichen Mediendiensteanbietern sollten Mediendiensteanbieter verstanden werden, die mit einem öffentlichen Auftrag betraut sind und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.