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Unter öffentlich-rechtlichen Mediendiensteanbietern sollten Mediendiensteanbieter verstanden werden, die mit einem öffentlichen Auftrag betraut sind und zugleich für die Erfüllung dieses Auftrags öffentliche Mittel erhalten. Dies sollte nicht private Medienunternehmen umfassen, die zugesagt haben, als begrenzten Teil ihres Tätigkeitsbereichs gegen Entgelt bestimmte Aufgaben von allgemeinem Interesse auszuführen.
„öffentlich-rechtlicher Mediendiensteanbieter“ einen Mediendiensteanbieter, der nach nationalem Recht mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag betraut ist und…
andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben…
„Mediendiensteanbieter“ die natürliche oder juristische Person, die die redaktionelle Verantwortung für die Auswahl der audiovisuellen Inhalte des…
Öffentliche Mittel, die für staatliche Werbung und Liefer- oder Dienstleistungsaufträge gewährt werden sind für viele Mediendiensteanbieter und Anbieter von…
Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte der Begriff der audiovisuellen Mediendienste lediglich die entweder als Fernsehprogramm oder auf Abruf bereitgestellten…
Für die Zwecke dieser Verordnung sollte sich die Begriffsbestimmung „Mediendienst“ auf Dienste im Sinne des AEUV beschränken und daher jede Form…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.