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Diese Verordnung berührt nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, das Einzelpersonen durch die Charta garantiert wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass die Staatsgewalt in einem so sensiblen Sektor wie den audiovisuellen Medien neben ihrer negativen Pflicht zur Nichteinmischung eine positive Pflicht hat, einen geeigneten Rechts- und Verwaltungsrahmen zu schaffen, der einen effektiven Medienpluralismus gewährleistet .
Diese Verordnung lässt die Verpflichtung zur Achtung der Grundrechte und der Rechtsgrundsätze, die in der Charta und in Artikel 6 EUV verankert sind, und die…
Diese Richtlinie soll in keiner Weise die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Medien und ihre Pluralität einschränken, die in der Union und in…
Diese Verordnung wahrt die Grundrechte und Grundsätze, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt werden und Eingang in…
Diese Richtlinie sieht zwar Maßnahmen und Rechtsbehelfe vor, die darin bestehen können, dass die Offenlegung von Informationen verhindert wird, um…
Mit dieser Verordnung soll zum Schutz der öffentlichen Sicherheit beigetragen werden; gleichzeitig enthält sie angemessene und solide Vorkehrungen zum Schutz…
Das in Artikel 11 der Charta garantierte Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.