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Diese Richtlinie soll in keiner Weise die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Medien und ihre Pluralität einschränken, die in der Union und in den Mitgliedstaaten — insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) — garantiert sind.
Diese Richtlinie sieht zwar Maßnahmen und Rechtsbehelfe vor, die darin bestehen können, dass die Offenlegung von Informationen verhindert wird, um…
Die vorliegende Richtlinie verbessert die Wahrung der Grundrechte und trägt den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union , insbesondere in Artikel…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und vor allem…
Diese Richtlinie greift nicht in die Maßnahmen ein, die die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht treffen, um die kulturelle und sprachliche…
Diese Richtlinie achtet die Grundrechte und hält die Grundsätze ein, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, wie in Artikel 6…
Diese Richtlinie wahrt die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte und anerkannten Grundsätze, insbesondere das Recht auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.