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Anbieter sehr großer Online-Plattformen sollten mit Mediendiensteanbietern, die die Glaubwürdigkeits- und Transparenzstandards einhalten und der Auffassung sind, dass ihre Inhalte wiederholt ohne hinreichende Begründung von Anbietern sehr großer Online-Plattformen beschränkt oder ausgesetzt werden, einen Dialog führen, sodass eine gütliche Lösung für die Beendigung ungerechtfertigter Beschränkungen oder Aussetzungen und deren künftige Vermeidung gefunden werden kann. Anbieter sehr großer Online-Plattformen sollten diese Dialoge nach Treu und Glauben führen und dabei besonderes Augenmerk auf die Wahrung der Medienfreiheit und der Informationsfreiheit legen. Das Gremium sollte die Kommission über seine Stellungnahmen zum Ergebnis solcher Dialoge unterrichten. Die Kommission könnte im Rahmen der Durchsetzung der Verordnung (EU) 2022/2065 solche Stellungnahmen berücksichtigen.
Ist ein Mediendiensteanbieter, der eine Erklärung gemäß Absatz 1 abgegeben hat, der Auffassung, dass ein Anbieter einer sehr großen Online-Plattform die…
auf Ersuchen des Mediendiensteanbieters, mit dem ein Anbieter einer sehr großen Online-Plattform einen Dialog gemäß Artikel 18 Absatz 6 dieser Verordnung führt,…
Die Kommission kann von sich aus oder auf Ersuchen des Anbieters mit dem Anbieter in einen Dialog treten, um festzustellen, ob die in Absatz 1 Buchstabe b…
Aufbauend auf der nützlichen Rolle der ERGA bei der Beobachtung der Einhaltung des EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation durch die Unterzeichner…
Sehr große Online-Plattformen fungieren für viele Nutzer als Zugangstor zu Medieninhalten und -diensten. Mediendiensteanbieter, die die redaktionelle…
Der Einsatz von Kennzeichnungen oder Mitteln zu Altersüberprüfung durch Anbieter sehr großer Online-Plattformen, die im Einklang mit ihren Nutzungsbedingungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.