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Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hat in den vergangenen fünfzehn Jahren bedeutende Verbesserungen beim Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor den nachteiligen Auswirkungen bewirkt, die sich aus der Verbringung von Abfällen ergeben können. Allerdings hat die Evaluierung jener Verordnung durch die Kommission auch eine Reihe von Herausforderungen und Mängeln aufgezeigt, die durch neue Rechtsvorschriften angegangen werden müssen.
Auf Unionsebene müssen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor den nachteiligen Auswirkungen, die sich aus der Verbringung von…
Die Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle legt den Rechtsrahmen für den Umgang mit Abfällen in der…
Die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 hat gezeigt, dass die Beteiligung mehrerer Akteure auf nationaler Ebene Probleme bei der Koordinierung und…
Die Mitgliedstaaten können nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 die Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um Verbringungen von Abfällen zu verhindern,…
Die Erfahrung mit der Umsetzung der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009 und (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hat gezeigt, dass in…
Der Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.