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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden das Übereinkommen und der Beschluss C(2001)107/ENDGÜLTIG des Rates der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Änderung des Beschlusses C(92)39/ENDGÜLTIG über die Kontrolle von grenzüberschreitenden Verbringungen von Abfällen zur Verwertung (im Folgenden „OECD-Beschluss“) in der Union umgesetzt. Auf die in der Anlage IV des Übereinkommens aufgeführten Entsorgungsverfahren wird in verschiedenen Rechtsakten der Union Bezug genommen, beispielsweise in der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates .
der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission vom 29. November 2007 über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006…
„OECD-Beschluss“ den Beschluss C(2001)107 endg. des OECD-Rates zur Änderung des Beschlusses C(92)39 endg. über die Kontrolle der grenzüberschreitenden…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates werden das Übereinkommen und der Beschluss C(2001)107 endgültig des -Rates der…
Da die Gemeinschaft den Beschluss C(2001)107 endg. des OECD-Rates zur Änderung des Beschlusses C(92)39 endg. über die Kontrolle der grenzüberschreitenden…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Übereinkommen in der Union umgesetzt.
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission vom 29. November 2007 über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.