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Die vorliegende Verordnung soll die allgemeinen Rechtsvorschriften der Union zur Abfallbewirtschaftung, wie etwa die Richtlinie 2008/98/EG, ergänzen. Sie nimmt Bezug auf Begriffsbestimmungen in jener Richtlinie, einschließlich der Begriffsbestimmungen für Abfall und für Begriffe im Zusammenhang mit der Abfallbewirtschaftung. Zudem wird eine Reihe weiterer Begriffsbestimmungen festgelegt, um eine einheitliche Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern.
für „Abfall“, „Abfallbesitzer“, „Abfallbewirtschaftung“, „Vermeidung“, „Sammlung“, „getrennte Sammlung“, „Regime der erweiterten Herstellerverantwortung“,…
Diese Richtlinie ergänzt die allgemeinen Rechtsvorschriften der Union für die Abfallbewirtschaftung, wie z. B. die Richtlinie 2008/98/EG sowie die Verordnung…
Diese Verordnung baut auf den Vorschriften zur Abfallbewirtschaftung und allgemeinen Grundsätzen der Richtlinie 2008/98/EG auf.
Für die Zwecke dieser Verordnung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Abfällen sollte die Kommission von dem durch die Richtlinie 2008/98/EG eingesetzten…
Im Interesse eines kohärenteren Abfallrechts der Union sollten die Begriffsbestimmungen in der Richtlinie 1999/31/EG gegebenenfalls mit denen in der Richtlinie…
Diese Richtlinie ergänzt das allgemeine Abfallbewirtschaftungsrecht der Union, wie die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.