Erwägungsgrund 3 32023R1542
Es ist auch notwendig, das Unionsrecht über die Bewirtschaftung von Altbatterien zu aktualisieren und Maßnahmen zu ergreifen, um die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen, indem die negativen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen vermieden oder verringert werden, die Auswirkungen der Ressourcennutzung reduziert werden und die Ressourceneffizienz verbessert wird. Solche Maßnahmen spielen für den Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft und einer schadstofffreien Umwelt sowie für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die strategische Autonomie der Union eine entscheidende Rolle. Indem sie zur Erhöhung der Synergieeffekte zwischen der Kreislaufwirtschaft und der Energie-, Klima-, Verkehrs-, Industrie- und Forschungspolitik, zum Schutz der Umwelt und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen, können sich durch diese Maßnahmen wichtige wirtschaftliche Möglichkeiten ergeben.